Lohn

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Arbeitsrecht Lohnzahlung

Im Arbeitsrecht ist das Thema Lohn und Gehalt immer wieder von Relevanz. Was können Arbeitnehmer tun, wenn ihr Arbeitgeber den Lohn zu spät oder sogar gar nicht bezahlt? Wie ist die Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit oder an Feiertagen geregelt und welche Hinweise sollten im Arbeitsvertrag zum Gehalt festgehalten werden? Viele wichtige Fragen, die in einer Vielzahl an Gesetzen geregelt werden. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie zum Thema „Arbeitsrecht Lohnzahlung“ rechtssicher beraten werden möchten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Als Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt als Gegenleistung für Ihre erbrachte Arbeitsleistung. Im deutschen Spargebrauch existieren viele verschiedene Begriffe für dieses Entgelt: Einkommen, Lohn, Gehalt, Verdienst. Früher ist zwischen den Begriffen Lohn und Gehalt eine Unterscheidung vorgenommen worden. So ist Arbeitern Lohn und Angestellten Gehalt gezahlt worden. Der Lohn wurde demnach anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet, während das Gehalt eine regelmäßige monatliche Bezahlung darstellte. Dem gegenüber stehen das Einkommen und der Verdienst. Hier kann entweder eine monetäre oder eine sachliche Leistung zur Bezahlung verwendet werden. Das Arbeitsentgelt wird immer als Brutto-Betrag angegeben und im Arbeitsvertrag festgelegt. Auf die Einnahmen werden Steuern gezahlt, die in der Lohnabrechnung aufgeführt werden. Heutzutage findet die Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt meist nur noch im Sprachgebrauch satt und ist in Arbeitsverträgen und Gesetzen kaum noch zu finden.

Entgeltmodelle für die Gehaltabrechnung

Beim Arbeitsentgelt handelt es sich um alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung [.] (§ 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch – SGB IV). Für die monatliche Abrechnung existieren verschiedene Entgeltmodelle. Darunter zählen unter anderem folgende Gehaltsabrechnungen:

  • Zeitlohn: Beim Zeitlohnmodell bezahlt der Arbeitgeber einen bestimmten Lohn für einen festen Stundensatz. Dieser kann in Form von Schicht-, Tages-, Wochen- oder Monatslohn gezahlt werden. Zusätzlich zum Zeitlohn können Zuschläge für Überstunden und besondere Leistungen vereinbart werden.
  • Akkordlohn: Bei Fließbandarbeit wird das Arbeitsentgelt häufig nach dem Akkordlohnmodell gezahlt. Das bedeutet, dass die Arbeitsleistung anhand der fertig produzierten Produkte berechnet wird. Die benötigte Zeit ist dabei nicht von belangen.
  • Prämienlohn: Beim Prämienlohn wird zwischen Kollektiv- und Einzelprämie unterschieden. Für eine gute Leistung erhält der einzelne Arbeitnehmer oder die Gemeinschaft eine zusätzliche Entlohnung. Diese kann sachlich oder monetär sein.
  • Pauschalentlohnung: Selbstständige verkaufen häufig Werkverträge. Dabei wird der erfolgreiche Projektabschluss einmalig bezahlt. Die Projektdauer wird außer Acht gelassen.
  • Provisionsentlohnung: Neben dem festen Gehalt wird eine Provision nach einem erfolgreich abgeschlossenen Geschäft gezahlt.

Arbeitsrecht Gehalt: Wann müssen Arbeitgeber Lohn zahlen

Arbeitgeber sind an Fristen zur Lohnzahlung gebunden. Diese werden schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt. Laut § 614 BGB ist ein Monatsgehalt nach Ablauf eines Monats zu begleichen. Je nach Arbeitsvertrag kann das der letzte Tag des Monats, der erste Tag des Folgemonats oder auch die Monatsmitte sein. Auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht worden ist, muss der Lohn in bestimmten Fällen weiter ausgezahlt werden. Das ist zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder an Feiertagen der Fall. Diese Lohnfortzahlungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, was erstmalig im Jahr 1994 erlassen worden ist.

Lohnfortzahlung bei Urlaub

Nach § 1 und 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Lohn ihrer Mitarbeiter während des Urlaubs weiterzubezahlen. Auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub. Die Höhe des Urlaubsentgeltes entspricht der normalen Vergütung. Bei variablen Arbeitsstunden dienen die letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt als Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt. Sollte der Urlaub aufgrund einer Kündigung nicht mehr angetreten werden könne, wird eine Urlaubsabgeltung statt des Urlaubsentgeltes gezahlt. Die genaue Anzahl der Urlaubstage und zu beachtende Rahmenbedingungen sind im Arbeitsvertrag festgelegt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten auch bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihre Lohnzahlungen. Allerdings gilt dieser Anspruch maximal 6 Wochen. Außerdem darf die Krankheit oder die Verletzung nicht selbstverschuldet sein. Neben Vollzeitbeschäftigten haben auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und Werkstudenten ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Vorausgesetzt, sie sind bereits länger als 4 Wochen Teil des Unternehmens und die Erkrankung ist unverschuldet und besteht auch während der regulären Arbeitszeit. Grundsätzlich dient die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Schutz der Arbeitnehmerrechte und zur Existenzsicherung.

Lohnfortzahlung an Feiertagen

An gesetzlichen Feiertagen darf nicht gearbeitet werden. Jedoch muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die eigentlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Diesen Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen haben auch Aushilfskräfte, Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende, da er unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und des Umfangs der Arbeitszeit ist. Feiertage werden durch die Bundesländer angeordnet und unterliegen dem Arbeitsverbot nach § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Kirchliche Feiertage sind davon ausgeschlossen.

Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt

Arbeitnehmer haben im Arbeitsrecht ein Recht auf Gehalt. Dieses Recht besteht auch, wenn keine Vereinbarungen über das Gehalt getroffen worden sind. Sollte der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht wie besprochen auszahlen, können Arbeitnehmer verschiedene Handlungsschritte vornehmen. Als Erstes sollte dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist zur Zahlung gesetzt werden. Wenn das Gehalt auch 2 Monate später nicht gezahlt worden ist, haben Arbeitnehmer in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ihre Arbeitsleistung zu verweigern. Das ist jedoch nur dann rechtmäßig, wenn durch den Wegfall ihrer Arbeit keine unverhältnismäßig großen Schäden entstehen. Als letzter Schritt kann eine Klage vor Gericht helfen. Neben der Nachzahlung der bisherigen Leistungen sowie der Verzugszinsen stehen dem Arbeitnehmer auch eine Abfindung zu.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Lohn und Gehalt

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt?

Wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt und den Lohn nicht auszahlt, sollte zunächst eine schriftliche Frist auferlegt werden. Kommt der Arbeitgeber dieser Forderung innerhalb von 2 Monaten nicht nach, können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen Ihre Arbeitsleistung verweigern. Der letzte Schritt ist eine Anklage auf Nachzahlung der Leistungen.

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