Arbeitsvertrag

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Im Arbeitsrecht geht es auch immer wieder um das Thema Arbeitsvertrag. In ihm werden die Rechte und Pflichten definiert, die vom betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten werden müssen. Damit das Verhältnis zwischen beiden Parteien klar definiert ist, muss ein rechtskräftiger Arbeitsvertrag bestehen. Das Nachweisgesetzt, das zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist besagt, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niedergelegt werden müssen. Falls Sie auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sind und Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen wollen, melden Sie sich bei uns! Wir von der Anwaltskanzlei Havranek in Erfurt unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung zum Thema Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht.

Was wird in einem Arbeitsvertrag festgelegt?

Um das Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich festzuhalten, wird ein Arbeitsvertrag aufgesetzt. In ihm werden sämtliche Rechte und Pflichten definiert, die während und auch nach dem Arbeitsverhältnis einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem eine genaue Tätigkeitsbeschreibung sowie der Ort, die Dauer und das Entgelt der Arbeitsleistung. Bevor Sie einen Vertrag ausstellen oder unterschreiben, sollten Sie diesen genau überprüfen. Im Arbeitsrecht kommt es immer wieder vor, dass Klauseln vereinbart werden, die nicht rechtskräftig sind. Da der Arbeitsvertrag als Basis für ein geregeltes Arbeitsverhältnis dienen soll, sind die genauen Rahmenbedingungen abzuklären. Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags mit unserer kompetenten Rechtsberatung.

Das Nachweisgesetz für Arbeitsverträge

Seit dem 01.08.2022 ist es verpflichtend, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen, in dem die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses niedergelegt sind. Die schriftliche Ausführung muss dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Tag der Beschäftigung vorliegen. Weitere Nachweise müssen vom Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen nachgereicht werden. Neben der Unterschrift des Arbeitgebers müssen auch der Name und die Anschrift beider Vertragsparteien sowie eine kurze Beschreibung der Arbeitsinhalte in dem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Darüber hinaus müssen folgende Vertragsbedingungen aufgenommen werden:

  • das Enddatum des Arbeitsverhältnisses (bei befristeten Arbeitsverträgen)
  • sofern vereinbart, die Möglichkeit, dass die Mitarbeitenden ihren jeweiligen Arbeitsort frei wählen können
  • sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
  • die Überstundenvergütung
  • die Fälligkeit des Arbeitsentgelts und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird
  • bei Schichtarbeit: Das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für die Schichtänderungen
  • bei Arbeit auf Abruf: Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • ein gegebenenfalls bestehender Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
  • das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Mitarbeitenden, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen
  • die Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • ein Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen

Wenn Mitarbeiter länger als vier aufeinanderfolgende Wochen im Ausland arbeiten und/oder der Auslandsaufenthalt unter die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1906 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Leistungen fällt, sind erweiterte Dokumentationspflichten von Nöten. Wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten Rechtsberatung im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag sind, melden Sie sich gerne bei uns!

Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Das sind Ihre Pflichten als Arbeitnehmer

Die Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag unterscheiden sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Beschäftigte stellt die Erbringung der vereinbarten Leistungen die Hauptleistungspflicht dar. Diese definierte Leistung entfällt nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen Krankheit, Mutterschutz und Urlaub. Im Arbeitsvertrag wird ebenfalls definiert, dass nur der Arbeitnehmer selbst die festgelegte Arbeit erbringen kann. Das heißt, dass keine Drittpersonen zur Ableistung verpflichtet werden können. Auch Nebenverpflichtungen wie die Treuepflicht sind im Arbeitsvertrag definiert und müssen vom Arbeitnehmer eingehalten werden. Die Treuepflicht besagt, dass der Beschäftigte dazu verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung vollkommen in die Interessen des Arbeitgebers zu stellen. Die Treuepflicht unterteilt sich in weitere Pflichten für Arbeitnehmer wie die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot. Über die Verschwiegenheitspflicht wird das Stillschweigen der Mitarbeiter über unternehmensinterne Themen geregelt. Es stellt sicher, dass keine Betriebsgeheimnisse nach außen gelangen, die dem Unternehmen schaden könnten. Auch das Wettbewerbsverbot ist eine wichtige Pflicht im Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer ist es demnach untersagt, während des Beschäftigungsverhältnisses in einer ähnlichen Branche zu arbeiten, die eventuell mit dem Unternehmen in Konkurrenz steht. Je nach Vertrag kann das Wettbewerbsverbot auch bis zu 2 Jahre nach dem Firmenaustritt gelten.

Das sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer können Sie von einigen Rechten im Arbeitsvertrag Gebrauch machen. Dazu zählen unter anderem der Beschäftigungsanspruch und das Recht auf Akteneinsicht und Urlaub. Als Arbeitnehmer können Sie verlangen, beschäftigt zu werden. So haben Sie nicht nur einen Anspruch auf Lohn, sondern auch auf Arbeit. Solange der Arbeitgeber also keine triftigen Gründe vorweisen kann, warum er den Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigen möchte, hat er ein Recht auf Arbeit. Ein weiteres wichtiges Recht für Arbeitnehmer ist das Recht auf Pause. Dort werden die Pausenzeiten klar definiert. Bei einer Arbeitsdauer von 6 bis 9 Stunden besteht ein Anrecht auf eine mindestens 30-minütige Pause. Wird diese Arbeitszeit überschritten, muss eine mindestens 45-minütige Pause gewährleistet werden. Dabei ist auch das Aufteilen der Pausenzeiten auf 15 Minuten Blöcke erlaubt. Als Arbeitnehmer haben Sie auch das Recht auf gesetzlichen Urlaub. Seit 1963 liegt der Mindestanspruch bei einer Fünftagewoche auf 20 Urlaubstagen im Jahr. Dieser Anspruch kann freiwillig vom Arbeitgeber erweitert werden, sodass Sie von zusätzlichen Urlaubstagen profitieren können. 

Kompetente Rechtsberatung Erfurt: Arbeitsvertrag prüfen lassen

Bei den vielen verschiedenen Rechten, Pflichten und Vorgaben für Arbeitsverträge kann man schnell den Überblick verlieren. Welche Klauseln gehören in den Arbeitsvertrag und wie müssen sie formuliert werden, damit sie rechtlich wirksam sind? Wir von der Anwaltskanzlei Havranek in Erfurt beschäftigen uns seit Jahren mit allen Bereichen rund um das Thema Arbeitsrecht. Dabei unterstützen wir sowohl Arbeitgeber bei der korrekten Aufstellung und Durchsetzung von Arbeitsverträgen als auch Arbeitnehmer bei der Überprüfung des vorliegenden Vertrages. Wir helfen Ihnen dabei, einen Überblick über die einzelnen Regeln zu erhalten und rechtliche Grauzonen abzuklären. Holen Sie sich jetzt unsere juristische Ersteinschätzung und lassen Sie nachteilige Klauseln vom Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen. Jetzt Termin vereinbaren und Arbeitsvertrag prüfen lassen!

Arbeitsvertrag: Häufige Fragen und Antworten

Was versteht man unter einem Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste einer anderen Person steht. In vielen Fällen ist es schwierig, genau zu definieren, ob es sich um einen Arbeitnehmer oder einen Selbstständigen handelt. Auch geringfügig Beschäftigte gehören zu den Arbeitnehmern oder haben dieselben Rechte und Pflichten.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Senden Sie mir dazu eine Nachricht über das Kontaktformular oder greifen Sie zum Telefon.

Montag – Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr – 13.30 Uhr

Termine außerhalb der angegebenen Zeiten nach Vereinbarung

Adresse

Melchior-Bauer-Str. 5
99092 Erfurt