Ehevertrag

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Kanzlei für Familienrecht in Erfurt

Egal wo Sie gerade in Ihrer Beziehung stehen, ein Ehevertrag abzuschließen ist immer die richtige Entscheidung. Wenn Sie sich gerade in Hochzeitsplanungen befinden, kann das Thema natürlich schnell ein Reizthema werden, sollte es aber nicht. Denn mit einem Ehevertrag regeln Sie alles zu einem Zeitpunkt, wo sie beide normalerweise am besten darüber sprechen können. Sie sorgen nur für den „Fall aller Fälle“ vor, falls es aus welchen Gründen auch immer in 5, in 10 oder in 20 Jahren nicht mehr klappt und sie sich trennen wollen. 

Wer weiß schon genau, was in 10 Jahren ist? Somit ist ein Ehevertrag wie eine Versicherung der Ehe für die Zukunft. Sie regeln alle Punkte, schließen diesen Vertrag irgendwo weg und vergessen den Ehevertrag während Sie Ihr Leben führen. Und falls, nur falls in Zukunft Ihre Beziehung auf eine harte Probe gestellt werden sollte, können Sie jeder Zeit sich darauf berufen. Was sind die Vorteile:

  • Sie können im worst case Szenario ihrer Beziehung (also Trennung und Scheidung) alle Punkte regeln und zwar fair und besonnen.
  • Sie können den Ehevertrag selber regeln und so gestalten, wie sie beide es gerne hätten (dennoch sollten Sie diesen Vertrag durch einen Familienrechtsanwalt kurz überprüfen lassen; es gibt natürlich ein paar juristische Dinge zu beachten). 
  • Sie können in Zukunft ihren Ehevertrag natürlich jeder Zeit der neuen Realität anpassen. Zum Beispiel, wenn Sie Kinder bekommen und sie ihre gemeinsamen Kinder schützen möchten.
  • Sie können diese „Versicherung für ihre Ehezeit“ wegschließen und brauchen die Ehevereinbarung auch nie wieder anschauen, wenn Sie es nicht wollen.
  • Falls nicht das Ende des diesseitigen Lebens sie beide irgendwann einmal leider trennen wird, sondern der Scheidungsrichter, benötigen Sie nur noch einen einzigen Anwalt und sparen sich Zeit, Nerven und viel Geld. Es kommt eben nicht zu einem Rosenkrieg, bei dem jeder als Verlierer auseinandergeht.

Das Wichtigste:

  • Sämtliche Regelungen, die einvernehmlich zu allen Lebensbereichen vor der Scheidung getroffen werden, sind ein Segen für Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven.
  • Es können Vereinbarungen getroffen werden, die sämtliche Ansprüche betreffend Gütertrennung, Unterhalt und den Versorgungsausgleich von Rentenansprüchen festlegen.
  • Ein solcher Vertrag kann auch noch nach der Eheschließung geschlossen werden.
  • Ein Ehevertrag ist durch Niederschrift bei einem Notar abzuschließen.

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