Umgangsrecht
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Kanzlei für Familienrecht in Erfurt
Wenn Eltern sich trennen, steht oft nicht nur ihre eigene Zukunft auf dem Spiel, sondern auch das Wohl des Kindes. Das Umgangsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts und soll sicherstellen, dass Kinder weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Dennoch führt eine Trennung häufig zu Unsicherheiten und Streitigkeiten über den Umfang und die Gestaltung des Umgangs.
In Erfurt stehe ich Ihnen als erfahrene Anwältin für Umgangsrecht zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Wir unterstützen Sie dabei, eine Umgangsregelung zu treffen, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes entspricht.
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Was ist das Umgangsrecht?
- Laut § 1684 Abs. 1 BGB gilt:
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Das Gesetz stellt klar, dass der regelmäßige Kontakt zwischen Eltern und Kind nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist. Der Umgang dient dem Kindeswohl und soll sicherstellen, dass das Kind trotz der Trennung weiterhin eine Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen und aufrechterhalten kann.
In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Streitigkeiten über die Umgangsregelung, vor allem wenn die Mutter und der Vater unterschiedliche Vorstellungen haben oder es Konflikte zwischen den Eltern gibt. In solchen Fällen kann das Gericht eine verbindliche Regelung treffen. Um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt für Umgangsrecht zu kontaktieren.
Umgangsrecht nach einer Trennung – was gilt?
Nach einer Trennung oder Scheidung müssen Eltern neue Vereinbarungen über den Umgang mit dem Kind treffen. Die Bedürfnisse und das Alter des Kindes spielen dabei eine wesentliche Rolle. Es gibt verschiedene Modelle, die je nach individueller Situation angewendet werden können:
- Regelmäßiger Umgang: Das Kind lebt bei einem Elternteil, während der andere regelmäßige Besuchszeiten erhält. Dies kann beispielsweise jedes zweite Wochenende, einige Nachmittage unter der Woche oder eine bestimmte Anzahl an Ferienwochen sein.
- Wechselmodell: Das Kind verbringt etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Dieses Modell erfordert eine gute Kommunikation und Kooperationsbereitschaft beider Eltern.
- Begleiteter Umgang: Falls ein Elternteil nicht in der Lage ist, das Kind eigenständig zu betreuen, z. B. aufgrund von psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen, kann der Umgang unter Aufsicht erfolgen.
Sollten sich die Eltern nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen können, kann z.B. das Familiengericht in Erfurt eine gerichtliche Umgangsregelung treffen. In solchen Verfahren wird stets das Kindeswohl als oberste Priorität betrachtet. Auch das Jugendamt kann einbezogen werden, um eine Lösung zu erarbeiten oder als Vermittler zwischen den Eltern zu fungieren.
Das Verhältnis zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht
Viele Eltern verwechseln das Umgangsrecht mit dem Sorgerecht. Während das Sorgerecht regelt, wer wichtige Entscheidungen für das Kind treffen darf (z. B. Schulwahl, medizinische Versorgung), betrifft das Umgangsrecht ausschließlich den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteil.
Das Sorgerecht kann entweder gemeinsam oder allein ausgeübt werden. Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung bestehen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Elternteil beim Gericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen, beispielsweise wenn der andere Elternteil nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll für das Kind zu entscheiden.
Das Umgangsrecht hingegen bleibt in den meisten Fällen bestehen, selbst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält. Nur in besonderen Situationen, z. B. wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Gericht den Umgang einschränken oder verweigern.
Warum ein Anwalt für Umgangsrecht in Erfurt?
Ein erfahrener Anwalt für Umgangsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und eine für das Kind bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Viele Eltern wissen nicht, welche gesetzlichen Regelungen es gibt oder was sie tun können, wenn der andere Elternteil den Umgang verweigert.
Wir klären unter anderem:
✔ Welche Umgangsregelung für Kinder rechtlich durchsetzbar ist
✔ Wann ein Elternteil das Umgangsrecht verweigern darf
✔ Welche rechtlichen Schritte möglich sind, falls der andere Elternteil den Umgang blockiert
✔ Wie eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann
✔ Welche Rolle das Jugendamt in einem Umgangsstreit spielt
Neben dem Umgangsrecht spielt auch das Thema Unterhalt zahlen eine zentrale Rolle bei Trennungen und Scheidungen. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sowohl für die Eltern als auch für das Kind tragbar ist. In vielen Fällen lassen sich Streitigkeiten durch eine außergerichtliche Einigung lösen. Sollte dies nicht möglich sein, vertrete ich Sie kompetent vor dem Familiengericht in Erfurt
Kontaktieren Sie uns
Sie benötigen Unterstützung in einer Umgangsrechtsangelegenheit? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Umgangsrecht in Erfurt beraten. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail für eine unverbindliche Erstberatung.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Informationen allgemeiner Natur sind und keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten ist es stets ratsam, professionellen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Was tun, wenn das Umgangsrecht verweigert wird?
Es kommt leider immer wieder vor, dass ein Elternteil den Kontakt zum Kind behindert oder verweigert. In solchen Fällen sollten Sie schnell handeln:
- Gespräch suchen: Versuchen Sie zunächst, mit dem anderen Elternteil eine Lösung zu finden.
- Jugendamt einschalten: Das Jugendamt kann als Vermittler helfen.
- Anwalt einschalten: Ein Anwalt kann Sie zu Ihren Rechten beraten und weitere Schritte einleiten.
- Gerichtliche Entscheidung beantragen: Falls alle anderen Versuche scheitern, kann das Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen.
Ein unrechtmäßiger Entzug des Umgangsrechts kann rechtliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Chancen auf eine faire Lösung zu erhöhen.
Umgangsrecht: Häufige Fragen und Antworten
In der Regel haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Auch Großeltern, Geschwister oder frühere Pflegeeltern können ein Umgangsrecht beantragen, wenn eine enge Bindung besteht und der Kontakt dem Kindeswohl dient. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht.
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