Zugewinnausgleich
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Kanzlei für Familienrecht in Erfurt
Eine der wichtigsten Fragen beim Zugewinnausgleich ist, wie das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt wird. Das deutsche Familienrecht sieht für diesen Fall den Zugewinnausgleich vor. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass das während der Ehezeit erworbene Vermögen gerecht zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Dabei wird nicht das gesamte Vermögen aufgeteilt, sondern nur der Zugewinn, also das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist.
Besonders wenn einer der Ehepartner während der Ehe ein höheres Einkommen hatte, in Immobilien investiert hat oder ein Unternehmen aufgebaut wurde, kann der Zugewinnausgleich eine große Rolle spielen. Unsere Anwaltskanzlei in Erfurt steht Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Engagement zur Seite, um Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu schützen und eine gerechte Lösung zu finden.
Was ist die Zugewinngemeinschaft?
Die meisten Ehepaare in Deutschland leben automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie nicht durch einen Ehevertrag eine andere Regelung getroffen haben. Doch was bedeutet das genau?
Eigentumsverhältnisse während der Ehe
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen beider Eheleute während der Ehe getrennt. Das bedeutet:
- Jeder Ehepartner bleibt alleiniger Eigentümer seines eigenen Vermögens, dies betrifft Vermögen, welches er vor der Ehe besessen hat, als auch das, was er während der Ehe durch Arbeit, Erbschaft oder Schenkung erworben hat.
- Falls einer der Ehepartner Schulden aufnimmt, haftet der andere nicht automatisch dafür. Eine Haftung besteht nur, wenn beide gemeinsam einen Kreditvertrag unterschrieben haben oder ausdrücklich eine Bürgschaft übernommen wurde.
- Erst, wenn die Ehe durch Scheidung oder den Tod eines Ehepartners endet, wird geprüft, ob ein finanzieller Ausgleich zwischen den Eheleuten stattfinden muss, das ist der sogenannte Zugewinnausgleich.
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner am wirtschaftlichen Erfolg der Ehe gerecht teilhaben, insbesondere dann, wenn ein Partner während der Ehezeit kein oder ein geringeres Einkommen hatte, beispielsweise wegen Kindererziehung oder Teilzeitarbeit.
Zugewinnausgleich bei Scheidung: Wer bekommt was?
Sobald die Ehe geschieden wird, kommt es zum Zugewinnausgleich, sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde. Der Ausgleich erfolgt in grundsätzlich drei Schritten:
- Berechnung des Anfangsvermögens: Das Vermögen, das jeder Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung anfangs besessen hat, wird ermittelt.
- Ermittlung des Endvermögens: Das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung wird berechnet.
- Berechnung des Zugewinns: Die Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen ergibt den Zugewinn.
Beispiel für die Berechnung des Zugewinnausgleichs
Nehmen wir an, Ehegatte A hatte bei Eheschließung ein Vermögen von 10.000 Euro und besaß zum Zeitpunkt der Scheidung 100.000 Euro. Der Zugewinn beträgt also 90.000 Euro.
Ehegatte B hatte zu Beginn der Ehe 5.000 Euro und am Ende 30.000 Euro – sein Zugewinn beträgt 25.000 Euro.
Differenz der Zugewinne: 90.000 € – 25.000 € = 65.000 €
Hälfte des Zugewinns: 32.500 €
Ehegatte A muss Ehegatte B 32.500 Euro als Zugewinnausgleich zahlen.
Natürlich muss das Anfangsvermögen indexiert werden und speziell geprüft werden, was tatsächlich in das Anfangsvermögen fällt. Diese genaue Prüfung ist entscheidend, um eine faire und rechtlich einwandfreie Berechnung des Zugewinnausgleichs sicherzustellen.
Was passiert mit Immobilien, Schulden & Erbschaften?
Scheidung Zugewinn Haus – Wer bekommt die Immobilie?
Eine gemeinsam erworbene Immobilie ist oft der größte Streitpunkt bei einer Scheidung, da sie nicht einfach geteilt werden kann wie ein Bankguthaben oder andere Vermögenswerte. Besonders emotional wird es, wenn Kinder im Haus leben oder einer der Ehepartner die Immobilie weiterhin bewohnen möchte.
Bei der Aufteilung der Immobilie gibt es mehrere Optionen:
- Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus.
- In diesem Fall bleibt die Immobilie im Besitz eines der Ehepartner, während der andere eine finanzielle Ausgleichszahlung erhält.
- Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem aktuellen Marktwert der Immobilie und dem Eigentumsanteil des Partners, der ausgezahlt wird.
- Wichtig ist, dass der übernehmende Ehegatte finanziell in der Lage ist, die Immobilie zu halten und gegebenenfalls eine Umschuldung vornehmen kann, falls ein gemeinsamer Kredit besteht.
- Die Immobilie wird verkauft und der Erlös wird zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt.
- Wenn keine Einigung erzielt werden kann oder keiner der Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte, bleibt oft nur der Verkauf.
- Der Verkaufserlös wird dann anteilig auf beide Ehegatten aufgeteilt, meist je nach Eigentumsanteil oder nach einer individuellen Vereinbarung.
- Ein Verkauf kann vorteilhaft sein, wenn beide Partner mit einem Neuanfang starten und finanzielle Verbindlichkeiten aus der Ehe vollständig auflösen möchten.
- Einvernehmliche Regelung, beispielsweise ein Wohnrecht für einen Ehepartner.
- Eine alternative Lösung ist, dass ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleibt, während der andere einen finanziellen Ausgleich erhält.
- Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn minderjährige Kinder im Haus leben und Stabilität benötigen.
- In diesem Fall können die Ehepartner eine Nutzungsregelung vereinbaren, beispielsweise ein befristetes Wohnrecht mit späterem Verkauf.
Tipp: Wenn eine Immobilie ins Spiel kommt, ist es ratsam, eine professionelle Immobilienbewertung durchführen zu lassen, um den tatsächlichen Marktwert zu bestimmen.
Wie werden Schulden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?
Nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden spielen beim Zugewinnausgleich eine wichtige Rolle. Doch nicht alle Schulden werden gleich behandelt.
- Schulden, die ein Ehepartner vor der Ehe hatte, werden in der Regel nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, da sie nicht während der Ehe entstanden sind.
- Gemeinsam aufgenommene Schulden (z. B. Hypotheken oder Konsumkredite) müssen in der Regel von beiden Partnern getragen werden, selbst wenn nur einer den Kredit genutzt hat.
- Persönliche Schulden, die während der Ehe entstanden sind, können unter bestimmten Bedingungen den Zugewinn eines Ehegatten mindern.
Besonders problematisch sind Fälle, in denen ein Ehepartner in der Ehe riskante Investitionen getätigt oder Schulden gemacht hat, ohne den anderen zu informieren. Falls ein Partner absichtlich hohe Schulden verursacht hat, um seinen Zugewinn zu minimieren, kann dies vor Gericht geprüft werden.
Tipp: Es ist wichtig, vor der Scheidung eine detaillierte Schuldenaufstellung zu erstellen, um zu klären, wer für welche Schulden verantwortlich ist.
Ihr Anwalt für Zugewinnausgleich in Erfurt
Die Berechnung und Durchsetzung des Zugewinnausgleichs kann kompliziert sein, insbesondere dann, wenn Immobilien, Schulden oder versteckte Vermögenswerte eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt zu berechnen und durchzusetzen.
Warum eine anwaltliche Beratung wichtig ist:
-
Genaue Berechnung des Zugewinnausgleichs, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Schutz vor versteckten Vermögenswerten, wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
- Verhandlung mit dem Ex-Partner oder dessen Anwalt, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.
- Rechtssichere Gestaltung von Eheverträgen & individuellen Vereinbarungen.
Unsere Anwaltskanzlei in Erfurt steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite, um Sie in dieser wichtigen finanziellen Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich sorgt für eine gerechte Aufteilung des Vermögens, das Ehepartner während der Ehe erworben haben. Dabei wird das Anfangs- und Endvermögen verglichen, und der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn zahlt einen Anteil an den anderen.
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