Kündigung

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Allgemeine Fragen, die für alle Kündigungen gelten insbesondere,

  • wann eine Kündigung vorliegt,
  • ob diese formgemäß ausgesprochen wurde
  • wann eine Kündigung wirksam zugeht,
  • was passiert, wenn der Betriebsrat nicht gehört wird
  • welche Kündigungsfristen gelten

beantworten wir hier:

Eine Kündigung liegt vor, sofern daraus hinreichend bestimmt hervorgeht, dass das bisherige Vertragsverhältnis beendet wird.

Welche Arten von Kündigung gibt es?

Folgende Kündigungen kommen in Betracht:

  • Änderungskündigung 
  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche, fristlose Kündigung

Wer kann eine Kündigung aussprechen?

Eine Kündigung kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer erklären.

Sofern der Arbeitgeber kündigt, sollten Sie darauf achten, wer die Kündigung unterschrieben hat. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Chef selbst die Kündigung unterschreibt. Allerdings muss es sich bei demjenigen, der die Kündigung unterzeichnet um eine kündigungsberechtigte Person handeln. Er muss vom Arbeitgeber zur Erklärung von Kündigungen bevollmächtigt sein.

Wird die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer anderen Person ausgesprochen, empfiehlt es sich, die Kündigung als unwirksam zurückzuweisen, sofern eine schriftliche Vollmacht nicht beigefügt wird. Eine Zurückweisung kommt jedoch nicht in Betracht, sofern der Arbeitnehmer davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass diese Person bevollmächtigt ist, Kündigungen auszusprechen oder sich dies aus der Stellung des Kündigenden im Betrieb ergibt.

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