Kündigung

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Arbeitsrecht Kündigung: Beratung von erfahrener Fachanwältin

Im Arbeitsrecht wird unter anderem das Thema Kündigung behandelt. Dabei gibt es unterschiedliche Gründe, warum ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers oder sogar gemeinsam (z. B. durch Aufhebungsvertrag) aufgelöst wird. Dazu gehören unter anderem bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Beide Parteien unterliegen bestimmten Rechten und Pflichten, die sie bei der Kündigung beachten müssen.

Damit Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sich nicht mit unverständlichen Gesetzen herumschlagen müssen, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Kündigungen kontaktieren. Dieser kann Sie über die unterschiedlichen Kündigungsarten aufklären und Ihnen bei der Erstellung und Durchführung von Kündigungen unterstützend zur Seite stehen.

Kündigung: Eine kurze Definition  

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Kündigungen sind immer mit bestimmten Kündigungsfristen verbunden. Erst nach Ablauf dieser Frist wird das Arbeitsverhältnis vollständig aufgelöst.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber erfolgen kann. Die festgelegte Kündigungsfrist ist dabei einzuhalten. Diese wird entweder im Gesetz oder/und im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Sie soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sich nach einer neuen Beschäftigung umzusehen. Der Arbeitgeber hingegen soll ausreichend Zeit haben, sich einen Ersatz für die verlorene Arbeitskraft zu suchen. Die Dauer der Kündigungsfrist kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist häufig auf 2 Wochen verkürzt, damit beide Parteien die Chance haben, kurzfristig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.

Während der ordentlichen Kündigung bleiben sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen. Der Arbeitnehmer muss also weiter seine Arbeitsleistung erbringen sowie entsprechend entlohnt werden. Im Einzelfall kann es zu Sonderregelungen kommen. Im Streitfall ist es ratsam, einen Fachanwalt zu kontaktieren, der die entstandenen Unstimmigkeiten aus rechtlicher Sicht aufklärt.

Außerordentliche Kündigung 

Eine außerordentliche Kündigung wird häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Das ist jedoch nicht ganz richtig, da bei einer außerordentlichen Kündigung oftmals eine „Auslauffrist“ (z. B. zum Monatsende) anstatt die ordentliche Kündigungsfrist gewählt wird. In allen Fällen muss ein triftiger Grund vorliegen, der die weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unmöglich macht. Dazu gehören schwere Vertragsverletzungen oder strafbare Handlungen. Aber auch bestimmte Sonderfälle benötigen eine außerordentliche Kündigung. Beispielsweise ist für einen ordentlich nicht kündbaren Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung notwendig, wenn der Betrieb aufgelöst wird.

Änderungskündigung

Unter einer einseitigen Kündigung, die gleichzeitig ein Angebot enthält, das Vertragsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen, wird eine Änderungskündigung verstanden. Wird die Änderungskündigung vom Vertragspartner nicht angenommen, bleibt es bei der einfachen Kündigung und das Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der entsprechenden Frist aufgelöst. Gründe für eine Änderungskündigung können folgende sein:

  • Änderung des Arbeitsortes
  • Änderung der Arbeitszeit
  • Änderung der durchzuführenden Tätigkeit
  • Änderung des Gehalts

Gründe für eine Kündigung

Die Gründe für eine Kündigung können sehr vielfältig sein. Bei einer ordentlichen Kündigung wird bei Geltung des KSchG zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen unterschieden. Zu den personenbedingten Gründen gehören z. B. lange Ausfälle durch Krankheiten, Freiheitsstrafen, eine geminderte Arbeitsleistung oder eine fehlende Arbeitserlaubnis. Beleidigungen, Arbeitsverweigerungen, Unpünktlichkeit und unentschuldigtes Fehlen deuten auf verhaltensbedingte Gründe hin. Wird ein Unternehmen stillgelegt oder eine bestimmte Abteilung geschlossen, spricht man von betriebsbedingten Gründen.

Bei einer außerordentlichen bzw. einer fristlosen Kündigung, liegen erhebliche Kündigungsgründe vor, die die weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen. Dazu gehören Gründe wie Diebstahl, Betrug, Arbeiten beim Wettbewerber sowie sexuelle Belästigung.

Kündigung Arbeitnehmer: Das sollten Sie wissen 

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, haben Sie unterschiedliche Rechte und Pflichten, über die Sie informiert sein sollten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Kündigungsfristen und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung über die wichtigsten Punkte, die es bei einer Kündigung zu beachten gilt.

Ihre Pflichten bei Kündigung

Eine Kündigung bringt immer auch Pflichten mit sich, die von beiden Parteien eingehalten werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist dazu verpflichtet ist, seine Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erbringen. Ausnahmen können sein, dass die Kündigungsfrist verkürzt oder der Arbeitnehmer vom Unternehmen freigestellt worden ist. Eine weitere Pflicht des Arbeitnehmers liegt darin, keine Tätigkeit bei Wettbewerbern anzunehmen und die Interessen des Unternehmens zu wahren. Sämtliche Arbeitsmaterialien wie Laptops, Dienstfahrzeuge, Werkzeuge, Schlüssel oder Unternehmensunterlagen müssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber übergeben werden. Der Arbeitnehmer hat kein Zurückbehaltungsrecht. Außerdem müssen sich Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung bei den zuständigen Behörden arbeitssuchend melden. Eine verspätete Meldung kann zur Kürzung des Arbeitslosengeldes führen.

Ihre Rechte bei Kündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und schon länger als sechs Monate Teil des Unternehmens oder Betriebes sind, können Sie nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG) vorgehen. Es soll den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Das bedeutet, dass immer ein triftiger Grund für die Kündigung vorliegen muss. Besteht der Verdacht, dass es sich um eine ungerechtfertigte Kündigung handelt, kann der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht überprüft dann, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss außerdem nach dem KSchG eine soziale Auswahl getroffen werden. Das heißt, dass der Arbeitgeber anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Lebenssituation und des Alters des Arbeitnehmers prüfen muss, wer den Betrieb verlassen muss.

Kündigung Arbeitgeber: Das sind Aufgaben des Unternehmens

Arbeitnehmer haben bestimmte Rechte und Pflichten, wenn es um das Thema Kündigung geht. So müssen sie dem Arbeitnehmer mitteilen, dass er sich auf die Suche nach einer neuen Beschäftigung machen und sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden muss. Wird diese Unterrichtung versäumt, kann Schadensersatz fällig werden.
Besteht zu dem Zeitpunkt der Kündigung noch Resturlaub, sollte dieser gewährt werden. Außerdem sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber sämtliche Arbeitspapiere zu übergeben. Dazu gehören auch Arbeitszeugnisse über den Verlauf der Zusammenarbeit. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber kein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitspapieren.

Abfindung bei Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen kann es unter anderem sein, dass die Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Dieser Anspruch liegt allerdings nur dann vor, wenn der Arbeitgeber nach § 1a KSchG keine Kündigungsschutzklage erhebt und der Arbeitgeber innerhalb der Kündigungserklärung einen Hinweis auf die Abfindung gibt. Erst dann hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen Kündigungsschutzklage und Abfindungszahlung. Die Höhe der Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab und errechnet sich häufig anhand des halben Monatsverdienstes multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kündigung

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine schriftliche Erklärung, die das Arbeitsverhältnis zweier Parteien beendet. Im Rahmen einer Kündigung treten verschiedene Rechte und Pflichten in Kraft.

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