Gesamtschuldnerausgleich
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Kanzlei für Familienrecht in Erfurt
Gesamtschuldnerausgleich im Familienrecht – Ihr Anwalt in Erfurt hilft weiter
Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung kommt es häufig zur Frage, wer weiterhin für bestehende gemeinsame Schulden aufkommt. Wenn Ehegatten während der Ehe gemeinsam Kredite aufgenommen haben, haften sie in der Regel als Gesamtschuldner. Der sogenannte Gesamtschuldnerausgleich regelt dabei, wie diese Verbindlichkeiten im Innenverhältnis aufgeteilt werden, also, welcher Ehepartner welchen Anteil schultern muss. Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht in Erfurt beraten wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um Ihre finanziellen Ansprüche nach der Trennung.
Was bedeutet Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten?
Gemäß § 426 BGB haften Eheleute als Gesamtschuldner für gemeinsam aufgenommene Schulden, etwa für Immobilienfinanzierungen oder Konsumkredite. Im Innenverhältnis bedeutet das: Jeder Ehegatte muss grundsätzlich zur Hälfte für die Schulden einstehen, es sei denn, eine abweichende Regelung wurde getroffen.
Ein solcher Gesamtschuldnerausgleichsanspruch entsteht automatisch, sobald ein Ehepartner mehr als seinen Anteil an der Schuld begleicht. Eine andere Regelung kann zum Beispiel dann gelten, wenn sich die Ehepartner während der Ehe etwas anderes abgesprochen haben, wenn klar ist, wem die Schulden wirtschaftlich zuzuordnen sind, oder wenn besondere Umstände während der Trennung vorliegen. Auch Unterhaltsansprüche oder eine Aufteilung des Vermögens können den Ausgleich beeinflussen.
Wann entsteht ein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch?
Ein Gesamtschuldnerausgleichsanspruch entsteht grundsätzlich dann, wenn ein Ehepartner eine gemeinsame Schuld allein oder überwiegend begleicht. Ist keine andere Regelung getroffen worden, z. B. durch ehevertragliche Vereinbarungen oder spezifische Absprachen nach der Trennung, ist von einer hälftigen Haftung auszugehen. Die Gerichte prüfen jedoch im Einzelfall, ob die Tilgung im Interesse beider Ehegatten erfolgt ist und ob besondere Umstände einen anderen Maßstab rechtfertigen.
Ein Beispiel: Wurden die Schulden bereits im Rahmen der Ehegattenunterhaltsberechnung berücksichtigt, kann dies den Ausgleichsanspruch beeinflussen. Beim Kindesunterhalt hingegen bleibt der Ausgleichsanspruch in der Regel bestehen.
Sonderfall – Gesamtschuldnerausgleich bei Ehegatten-Darlehen
Besonders relevant ist der Gesamtschuldnerausgleich bei Ehegatten-Darlehen. Häufig nehmen Eheleute während der Ehe gemeinsam Kredite auf, zum Beispiel zur Finanzierung einer Immobilie, eines Fahrzeugs oder sonstiger Konsumgüter. Nach einer Trennung fragt man sich, wie die gemeinsamen Schulden aufgeteilt werden sollen.
Einige Oberlandesgerichte vertreten die Auffassung, dass in einer Alleinverdienerehe der verdienende Ehegatte nach der Trennung auch allein für diese Schulden aufkommen muss, insbesondere dann, wenn der andere Ehepartner kein eigenes Einkommen hat und keine Unterhaltszahlungen erfolgen. Der Hintergrund: Bei pflichtgemäßer Unterhaltszahlung könnte die Schuldentilgung einkommensmindernd wirken, sodass der unterhaltsberechtigte Ehegatte indirekt an der Rückzahlung beteiligt wäre.
Rechtsprechung zum Gesamtschuldnerausgleich bei Trennung und Scheidung
Die Regeln zum Gesamtschuldnerausgleich sind nicht immer gleich, sondern hängen vom Einzelfall ab. Gerichte schauen sich dabei genau an, wie die finanzielle Lage beider Ehepartner ist, wie sie sich während der Ehe und nach der Trennung verhalten haben und ob einer von beiden Unterhalt zahlen muss. Außerdem prüfen sie, ob der zahlende Partner das freiwillig gemacht hat oder ob es auch im Interesse des anderen war.
Am Ende entscheiden die Gerichte danach, was im konkreten Fall fair und zumutbar ist. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen, damit eigene Ansprüche gesichert und Streit vermieden werden kann.
Individuelle Beratung zum Gesamtschuldnerausgleich in Erfurt
Sie befinden sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation und tragen allein die gemeinsame Schuldenlast? Oder möchten Sie wissen, welche Rechte Sie im Innenverhältnis gegenüber Ihrem Ex-Partner haben? Unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht in Erfurt prüft Ihren individuellen Fall und hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ob es um den Gesamtschuldnerausgleich bei Ehegatten-Darlehen, um gesamtschuldnerische Haftung von Eheleuten oder um die Durchsetzung eines Gesamtschuldnerausgleichsanspruchs geht, ich stehe Ihnen mit fundierter juristischer Expertise zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Gesamtschuldnerausgleich
Ein Gesamtschuldnerausgleich bezeichnet den Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Schuldnern, die gemeinsam für eine Schuld haften (sogenannte Gesamtschuldner). Wenn einer von ihnen die gesamte Schuld bezahlt, kann er von den anderen Schuldnern anteilig Ersatz verlangen, das ist der Ausgleich unter den Gesamtschuldnern.
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