Aufenthaltsbestimmungsrecht
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Kanzlei für Familienrecht in Erfurt
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht der Eltern oder eines Elternteils, zu bestimmen, wo sich das gemeinsame Kind aufhält.
Leben die Eltern gemeinsam in einem Haushalt, in dem auch das Kind betreut wird, und haben sie das gemeinsame Sorgerecht, ist die Situation unproblematisch.
Mit der Trennung der Eltern und spätestens mit der Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil sich das Kind aufhält und welcher Elternteil also unter Umständen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt.
Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim gemeinsamen Sorgerecht.
Gerade wenn es um den Aufenthalt der Kinder geht, streiten Ehegatten auf das Heftigste und vergessen, dass eigentlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt ihrer Überlegungen stehen sollte.
Geht es um Kinder, stellt das Gesetz stets vorrangig auf das „Kindeswohlprinzip“ ab.
Besonders problematisch sind Kindesentführungen, in denen das Kind dem (allein) sorgeberechtigten Elternteil vorenthalten wird.
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