Aufhebungsvertrag
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet.
Ein Aufhebungsvertrag kommt daher nur zustande, wenn Sie zustimmen. Dies stellt den wesentlichen Unterschied zur Kündigung dar, die ein einseitiges Rechtsgeschäft ist.
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Ja, gem. § 623 BGB bedarf ein Aufhebungsvertrag der Schriftform.
Wurde der Aufhebungsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, ist er nichtig.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?
Im Normalfall können Sie davon ausgehen, dass ein Aufhebungsvertrag eher Vorteile für den Arbeitgeber hat. Dennoch kann auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen von einem Aufhebungsvertrag profitieren. Für einen Arbeitnehmer kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll sein, wenn er
- Schnell aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden möchte, da er einen anderen Job in Aussicht hat.
- Pflichtwidrigkeiten begannen hat, die zu einer fristlosen Kündigung oder sogar Strafanzeige führen können, so dass ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen“ mit einem Beendigungsdatum zum Monatsende unter Verzicht auf eine Strafanzeige durchaus überlegenswert sein kann.
- Besonders vorteilhafte Rahmenbedingungen vereinbart werden, auf welche der Arbeitnehmer ansonsten keinen Anspruch hätte.
Im Normalfall überwiegen allerdings die Nachteile eines Aufhebungsvertrags, die ohne arbeitsrechtliche Fachkenntnisse nicht zu erkennen sind. Deshalb sollte ein anwaltlicher Rat eingeholt werden.
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