Aufhebungsvertrag

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Recht auf Aufhebungsvertrag

Die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis in Absprache mit dem Arbeitgeber aufzulösen, besteht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Ein Aufhebungsvertrag, welcher auch als Auflösungsvertrag bekannt ist, repräsentiert eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, welche festlegt, dass Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber harmonisch beenden können, wenn beide Seiten damit einverstanden sind

Anders als bei einer Kündigung, bei der der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, erfordert ein Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Parteien. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu finden, die den Interessen beider Seiten gerecht wird. Laut § 623 BGB muss der Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen, um als wirksam zu gelten. Wurde der Aufhebungsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, ist er nichtig.

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags

In der Regel ergeben sich bei einem Aufhebungsvertrag eher Vorteile für den Arbeitgeber, dennoch kann auch der Arbeitnehmer in bestimmten Situationen von einem Aufhebungsvertrag profitieren. Folgende Aufhebungsvertrag Vorteile bestehen für den Arbeitnehmer:

  • Individuelle Vereinbarungen: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses individuell auszuhandeln. Der Arbeitnehmer hat so die Möglichkeit, günstigere Konditionen auszuhandeln, die seinen Bedürfnissen und Interessen entgegenkommen, auf welche er sonst keinen Anspruch hätte.
  • Abfindungszahlungen: In vielen Fällen wird im Rahmen eines Aufhebungsvertrags dem Arbeitnehmer eine Abfindung angeboten. Diese finanzielle Entschädigung kann dazu beitragen, den Übergang in die Arbeitslosigkeit zu erleichtern oder als Anerkennung für die geleistete Arbeit dienen.
  • Schnellere Beendigung: Aufhebungsverträge ermöglichen in der Regel eine schnellere Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vergleich zu Kündigungsfristen. Dies ermöglicht dem Arbeitnehmer schneller neue berufliche Möglichkeiten wahrzunehmen.
  • Kündigungsschutz: Wenn ein Arbeitgeber erwägt, einen Mitarbeiter zu kündigen, kann ein Aufhebungsvertrag eine Möglichkeit sein, die Kündigung zu verhindern. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer die Kontrolle über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten.
  • Umgehen einer Strafanzeige: Wenn ein Arbeitnehmer Pflichtwidrigkeiten begangen hat, die zu einer fristlosen Kündigung oder sogar Strafanzeige führen, kann ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen mit einem Beendigungsdatum zum Monatsende unter Verzicht auf eine Strafanzeige durchaus überlegenswert sein.
  • Rechtliche Sicherheit: Im Aufhebungsvertrag werden in der Regel alle Modalitäten und Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar vereinbart. Dem Arbeitnehmer wird eine rechtliche Sicherheit gewährleistet und verhindert potenzielle Unsicherheiten oder Streitigkeiten.
  • Arbeitslosengeld: Kann unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Aufhebungsvertrags beendet wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Aufhebungsverträge nicht für jeden Arbeitnehmer und jede Situation die beste Option sind. Das Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag schafft rechtliche Rahmenbedingungen, die die Rechte und Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer schützen sollen. Im Normalfall überwiegen die Nachteile eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags, die ohne arbeitsrechtliche Fachkenntnisse nicht zu erkennen sind, sollte immer eine rechtliche Beratung in Anspruch eingeholt und die Bedingungen des Vertrags sorgfältig geprüft werden. So wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse und Interessen des Arbeitnehmers gewährleistet werden.

Rechtliche Beratung

Warum ist rechtliche Beratung wichtig?

  • Rechtliche Kenntnisse: Das Arbeitsrecht und insbesondere das Recht auf Aufhebungsvertrag sind komplex und unterliegen ständigen Veränderungen. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich ebenso von einem Arbeitsvertrag und ist daher nicht zu unterschätzen. Ein erfahrener Anwalt oder eine erfahrene Anwältin verfügt über das notwendige Fachwissen, um die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen.
  • Vermeidung von Risiken: Ein Aufhebungsvertrag kann langfristige Konsequenzen haben. Rechtliche Beratung kann dazu beitragen, unerwartete Risiken und negative Folgen zu vermeiden, die sich aus einer unüberlegten Zustimmung ergeben könnten.
  • Widerrufsfrist: Arbeitnehmer haben oft eine Widerrufsfrist nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann den Arbeitnehmer über diese Frist informieren und gegebenenfalls beim Widerruf unterstützen.

Unsere rechtliche Beratung:

Sie sind sich unsicher, ob triftige Gründe für einen Aufhebungsvertrag vorliegen? Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung Ihres Aufhebungsvertrags und kläre Sie über die rechtlichen Vorgaben auf. Auch bei der Erstellung des Aufhebungsvertrags kann ich Sie dank meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht bestmöglich beraten. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular oder rufen Sie mich zu unseren Öffnungszeiten bequem per Telefon an. Für weitere Absprachen können wir auch einen Termin in unserer Kanzlei in Erfurt vereinbaren und uns persönlich über Ihre Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag unterhalten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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