Testament

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Erbrecht

Wenn Sie Vermögen haben und Menschen, die Ihnen nahe stehen, sollten Sie sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Nur ein gutes Testament oder ein Erbvertrag von einem Spezialisten kann eine gerechte Nachfolge herbeiführen, einen Erbstreit vermeiden und die Belastung der Erben mit Erbschaftsteuer minimieren.

Zudem kann Ihr letzter Wille Ihr Vermögen vor dem Zugriff möglicher Gläubiger, Ex-Partner oder Sozialbehörden schützen.

Testament

Jedem sein Testament - diese Typen gibt es:

 Einzeltestamente: Unverheiratete Personen können Einzeltestamente errichten und darin von der Erbeinsetzung über Vermächtnisse und Auflagen bis zur Testamentsvollstreckung alles regeln.

Ehegattentestament: Wenn Sie verheiratet sind, und zusammen mit ihrem Ehegatten letztwillig verfügen wollen, können Sie gemeinsam ein Ehegattentestament (z.B. als Berliner Testament) errichten. Das gleiche Recht haben eingetragene Lebenspartner.

Erbvertrag: Soll einer erbrechtlichen Verfügung eine lebzeitige Gegenleistung gegenüber stehen (z.B. Erbeinsetzung gegen Pflegeverpflichtung), kommt ein Erbvertrag in Betracht.
Unternehmertestament: Wer Betriebsvermögen an die nächste Generation weitergibt, benötigt eine letztwillige Verfügung, die den Nachfolger und den Betrieb schützt und die mit einem bestehenden Gesellschaftsvertrag abgestimmt ist. Genau das leistet ein Unternehmertestament.
Geschiedenentestament: Durch geschickte testamentarische Gestaltung können Sie verhindern, dass trotz Scheidung Ihr Ex-Mann oder Ex-Frau über gemeinsame Kinder noch Zugriff auf Ihr Vermögen erlangen können. Mehr Infos: Geschiedenentestament
Behindertentestament: Für ein behindertes Kind kommen Gestaltungen in Betracht, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindern können.
Testament für den verschuldeten Erben: Ist Ihr Erbe oder Vermächtnisnehmer verschuldet oder droht Insolvenz, droht im Erbfall der Zugriff der Gläubiger. Hier kann die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung Schutz vor Zwangsvollstreckung bieten.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Senden Sie mir dazu eine Nachricht über das Kontaktformular oder greifen Sie zum Telefon.

Montag – Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr – 13.30 Uhr

Termine außerhalb der angegebenen Zeiten nach Vereinbarung

Adresse

Melchior-Bauer-Str. 5
99092 Erfurt