Abmahnung

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Eine Abmahnung hat, wie nachfolgend dargestellt, mehrere Funktionen. Nur wenn sämtliche Funktionen erfüllt sind, handelt es sich um eine formell rechtmäßige Abmahnung.

Dokumentationsfunktion

Das abgemahnte Verhalten muss genau beschrieben werden. Dies bedeutet, dass ein fremder Dritter, der mit der Sache überhaupt nichts zu tun hat, erkennen kann, worum es geht, insbesondere welches konkrete Verhalten (wann, wo, wem gegenüber?) vorgeworfen wird.

Pauschale Vorwürfe, wie etwa „Sie sind wiederholt unpünktlich zur Arbeit erschienen“ oder „ihre Arbeitsleistungen sind mangelhaft“ oder „Sie sind mehrfach betrunken am Arbeitsplatz erschienen“, erfüllen die Dokumentationsfunktion nicht und es liegt damit keine wirksame Abmahnung vor.

Hinweisfunktion

Es muss deutlich hervorgehen, dass das abgemahnte Verhalten als Vertragsverstoß gerügt wird und der Arbeitnehmer darauf hingewiesen wird, dass er in Zukunft seine vertraglichen Pflichten ordentlich zu erfüllen hat.

Warnfunktion

Aus der Abmahnung muss hervorgehen, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Senden Sie mir dazu eine Nachricht über das Kontaktformular oder greifen Sie zum Telefon.

Montag – Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr – 13.30 Uhr

Termine außerhalb der angegebenen Zeiten nach Vereinbarung

Adresse

Melchior-Bauer-Str. 5
99092 Erfurt