Unterhalt
Anwaltskanzlei Irena Havranek
Kanzlei für Familienrecht in Erfurt
Unterhaltsansprüche bestehen in vielfältiger Form. Es gibt den Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung und ab Rechtskraft einer Scheidung, Unterhalt für Verwandte, der hauptsächlich als Unterhalt für alt und bedürftig gewordene Eltern auftaucht und Unterhalt für die Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe von Unterhaltsansprüchen abhängig ist vom Bedarf des Berechtigten, dessen tatsächlicher Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.
Der Bedarf von minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern in Ausbildung wird durch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Erläuterungen und Rechenbeispiel zum Unterhalt für volljährige Kinder finden sie hier:
Volljährigenunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle gliedert sich in Altersgruppen der Kinder und in Einkommensgruppen der Unterhaltsverpflichteten. Man findet in den Anmerkungen zur Tabelle wichtige Hinweise zu den Selbstbehalten, also dem Freibetrag des Verpflichteten und zu Berechnungsmethoden auch beim Ehegattenunterhalt.
Einen Link zur Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2019
Unterhalt für die Vergangenheit kann bei allen Formen des Unterhalts stets nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gefordert werden. Es ist daher wichtig, Unterhaltsansprüche zeitnah geltend zu machen. In welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss, erfahren Sie bei uns in einem ausführlichen und preisgünstigen Erstberatungsgespräch.
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