Abmahnung

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Erfurt

Abmahnung Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Berufsleben kann es zu unterschiedlichem Fehlverhalten am Arbeitsplatz kommen, was zu einer mündlichen oder/und schriftlichen Abmahnung führen kann. Dazu zählen unter anderem die Arbeitsverweigerung, wiederholte Unpünktlichkeit, Diebstahl oder Verstöße gegen die vorliegenden Arbeitsanweisungen. Auch allgemeine Verstöße gegen den Arbeitsvertrag können zu einer Abmahnung führen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur der Arbeitgeber eine Abmahnung aufsetzen kann. Dem Arbeitnehmer steht es ebenfalls zu, den Arbeitgeber bei Vertragsverstoß abzumahnen.

Damit eine Abmahnung im Arbeitsrecht wirksam ist, muss die Vertragsverletzung konkret beschrieben werden. Dazu gehören auch das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls. Darüber hinaus muss das abgemahnte Verhalten als klarer Vertragsverstoß genannt und eine Aufforderung ausgesprochen werden, zukünftig derartige Verstöße zu unterlassen. Auch der Hinweis, dass ein erneuter Verstoß zu einer Kündigung führen kann, muss in der Abmahnung zu finden sein. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Abmahnung im besten Fall schriftlich und zeitnah nach dem Fehlverhalten bzw. Vertragsverstoß erfolgen sollte. Im Einzelfall ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um die Gegebenheiten aus rechtlicher Sicht abklären zu lassen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten eine Abmahnung ausstellen? Gerne unterstütze ich Sie bei sämtlichen Fragen zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht. Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir aufzunehmen und sichern Sie sich einen Termin zur Erstberatung.

Funktionen einer Abmahnung

Damit eine formell rechtmäßige Abmahnung vorliegt, müssen insgesamt drei Funktionen erfüllt werden. Dazu gehören die Dokumentations-, Hinweis- und Warnfunktion. Nachfolgend finden Sie genaue Erklärungen zu den drei Funktionen einer Abmahnung.

Dokumentationsfunktion

In der Abmahnung muss genau beschrieben werden, welches Fehlverhalten am Arbeitsplatz vorgefallen ist. Es muss dargelegt werden, welches Verhalten, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort, evtl. wem gegenüber stattgefunden hat. Die Beschreibung des abgemahnten Verhaltens muss so detailliert sein, dass auch Dritte, unbeteiligte Personen genau nachvollziehen können, was genau vorgefallen ist.

Einfach formulierte Vorwürfe wie:

  • „Sie sind wiederholt unpünktlich zur Arbeit erschienen.“
  • „Ihre Arbeitsleistungen sind mangelhaft.“
  • „Sie sind mehrfach betrunken am Arbeitsplatz erschienen.“

sind zu ungenau und erfüllen nicht die Dokumentationsfunktion, wodurch keine wirksame Abmahnung vorliegt.

Hinweisfunktion

Neben der Dokumentationsfunktion muss auch die Hinweisfunktion gegeben sein. Das bedeutet, dass das abgemahnte Verhalten deutlich als Vertragsverstoß gerügt wird. Zusätzlich muss der Hinweis gegeben werden, dass der Arbeitnehmer zukünftig seine Vertragspflichten zu erfüllen hat.

Warnfunktion

Einen ebenfalls sehr wichtigen Teil der Abmahnung macht die Warnfunktion aus. Es muss deutlich gemacht werden, dass der Arbeitnehmer im Falle einer Wiederholung des Fehlverhaltens mit einer Kündigung rechnen muss.

Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Gründe für eine Abmahnung

Es gibt viele verschiedene Gründe, die zu einer Abmahnung führen können. Zu den häufigsten Gründen gehören:

  • Fehlende Krankmeldung
  • Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz
  • Arbeitszeitbetrug
  • Alkoholisiertes Erscheinen am Arbeitsplatz
  • Verweigerung der Arbeitsleistung
  • Fehlverhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten
  • Regelmäßige Unpünktlichkeit
  • Diebstahl

Die Gründe für eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer sehen etwas anders aus. In den meisten Fällen wird die nicht fristgerechte oder ausbleibende Zahlung des Lohns abgemahnt. Auch die Lohnkürzung ohne Grund oder die ausbleibende Zahlung von abgesprochenen Zusatzleistungen können abgemahnt werden. Ein weiterer Abmahnbereich umfasst Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz. Diese können wie auch Diebstahl zusätzlich angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden.

Rechtliche Beratung bei schriftlicher Abmahnung in Erfurt

Sie sind sich unsicher, ob triftige Gründe für eine Abmahnung vorliegen? Gerne unterstütze ich Sie bei der Überprüfung Ihrer Abmahnung und kläre Sie über die rechtlichen Vorgaben auf. Auch bei der Erstellung von Abmahnungen kann ich Sie dank meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht bestmöglich beraten. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie mich zu unseren Öffnungszeiten bequem per Telefon an. Für weitere Absprachen können wir auch einen Termin in unserer Kanzlei in Erfurt vereinbaren und uns persönlich über Ihre Fragen zum Thema Abmahnung unterhalten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Abmahnung: Häufige Fragen und Antworten

Was versteht man unter einer Abmahnung?

Eine Abmahnung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bei Vertragsverstoß ausgesprochen werden. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei die schriftliche Abmahnung aufgrund der Dokumentation und Beweissicherung empfehlenswert ist.

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