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Kündigung: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Erfurt berate ich Sie umfassend zum Thema Kündigung. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – ich helfe Ihnen, die komplexen Gesetze zu verstehen und Ihre Interessen durchzusetzen.
Irena Havranek
Kündigung: Eine kurze Definition
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige und rechtsgestaltende Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist immer mit Kündigungsfristen verbunden, nach deren Ablauf das Arbeitsverhältnis vollständig aufgelöst wird.
Einseitige Erklärung
Kündigungsfristen beachten
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arten der Kündigung
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Änderungskündigung
Gründe für eine Kündigung
Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein und werden im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterschieden.
Auswählen
Kündigung Arbeitnehmer: Ihre Rechte und Pflichten
Als Arbeitnehmer haben Sie nach Erhalt einer Kündigung bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten, um Ihre Position zu stärken.
Pflichten bei Kündigung
Arbeitsleistung bis Fristende, keine Tätigkeit bei Wettbewerbern, Rückgabe von Arbeitsmaterialien, Meldung als arbeitssuchend.
Rechte bei Kündigung
Kündigungsschutzklage bei ungerechtfertigter Kündigung, soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nach KSchG.
Kündigung Arbeitgeber: Ihre Aufgaben
Als Arbeitgeber haben Sie bei einer Kündigung ebenfalls wichtige Pflichten zu erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Informationspflicht
Den Arbeitnehmer über die Notwendigkeit der Arbeitssuche und Meldung beim Arbeitsamt informieren. Versäumnisse können zu Schadensersatz führen.
Resturlaub gewähren
Offenen Resturlaub gewähren oder abgelten.
Arbeitspapiere übergeben
Alle Arbeitspapiere, inklusive Arbeitszeugnisse, unverzüglich aushändigen.
Abfindung bei Kündigung
Bei betriebsbedingten Kündigungen kann ein Anspruch auf Abfindung bestehen. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber nach § 1a KSchG keine Kündigungsschutzklage erhebt und in der Kündigungserklärung einen Hinweis auf die Abfindung gibt.
Anspruch auf Abfindung
Besteht, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird und der Arbeitgeber einen entsprechenden Hinweis gibt.
Berechnung der Abfindung
Hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit und Monatsverdienst ab (häufig halber Monatsverdienst pro Jahr der Zugehörigkeit).
Kontaktieren Sie mich in Erfurt
Benötigen Sie rechtlichen Beistand bei einer Kündigung? Dank meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, um Ihre Interessen optimal vertreten zu lassen.
Häufige Fragen zur Kündigung
Was ist eine Kündigung?
Welche Gründe für eine Kündigung gibt es?
Was besagt das Kündigungsschutzgesetz?
Wann wird eine Abfindung fällig?