Scheidungsfolgenvereinbarung

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Kanzlei für Familienrecht in Erfurt

Möchten Sie sich trennen und scheiden lassen, sollten Sie sich frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen Ihrer Trennung und Scheidung auseinandersetzen.

Dabei gilt es, nach Möglichkeit den berüchtigten „Rosenkrieg“ zu vermeiden.

Wer darf in der Wohnung bleiben, wer muss ausziehen, wer sorgt für die Kinder und betreut die Kinder, wer erhält was vom Hausrat und dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen oder wer zahlt die Verbindlichkeiten bei der Bank.

Sie können diese Punkte einfach in einer sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung (manchmal auch Scheidungsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung genannt) regeln.

Das Wichtigste:

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen / Trennungsvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen Partner die Scheidungsfolgen miteinander regeln, wenn sie sich trennen und scheiden lassen. 
  • Scheidungsfolgen sollten möglichst einvernehmlich geregelt werden. Sobald eine Scheidungsfolgesache zwischen den Ehegatten streitig ist, verzögert die Folgesache den Ausspruch der Scheidung.
  • Kann keine Einigung über bestimmte Scheidungsfolgesachen erzielt werden, muss ein Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine verbindliche Regelung treffen.
  • Anlässlich einer Trennung oder Scheidung können viele Scheidungsfolgen einvernehmlich mündlich geregelt werden. Jedoch ist alles, was mündlich vereinbart ist, letztlich rechtlich nicht durchsetzbar, wenn ein Ehegatte eine mündliche Absprache im Nachhinein nicht mehr anerkennen will.
  • Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Vereinbarungen formbedürftig sind. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Form ist die der notariellen Beurkundung der Vereinbarung.
  • Wird die vorgegebene Form nicht beachtet, ist diese Vereinbarung im Streitfall null und nichtig.
  • Wenn im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung mehrere Scheidungsfolgen zu regeln sind, erzwingt eine einzige formbedürftige Scheidungsfolge (z.B. Vereinbarung über den Zugewinnausgleich) die Formbedürftigkeit des gesamten Pakets.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Senden Sie mir dazu eine Nachricht über das Kontaktformular oder greifen Sie zum Telefon.

Montag – Donnerstag von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr – 13.30 Uhr

Termine außerhalb der angegebenen Zeiten nach Vereinbarung

Adresse

Melchior-Bauer-Str. 5
99092 Erfurt