Arbeitsrecht

Anwaltskanzlei Irena Havranek

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Erfurt

Sie haben eine unerwartete Abmahnung erhalten oder Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen kein Gehalt?
In solchen Fällen sollten Sie einen Anwalt/eine Anwältin für Arbeitsrecht aufsuchen, der/die Ihre rechtlichen Ansprüche vertritt und durchsetzt. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Mutterschutz – als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Erfurt biete ich Ihnen eine kompetente Beratung sowie Betreuung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Als Anwältin für Arbeitsrecht in Erfurt vertrete ich die Interessen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gerichtlich und außergerichtlich. Sie erhalten stets eine individuelle Beratung und eine professionelle Betreuung. Ich stehe Ihnen mit langjähriger Berufserfahrung und ausgezeichneter Expertise im Bereich des Arbeitsrechts zur Seite.

Anwältin für Arbeitsrecht in Erfurt – Ihre kompetente Ansprechpartnerin

Neben einer persönlichen Beratung bei sämtlichen Rechtsfragen erhalten Sie auch eine kompetente Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Erfurt berate und vertrete ich Sie u.a. zu folgenden Themen:

Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten den Arbeitsvertrag professionell überprüfen lassen, da die vertraglichen Klauseln oftmals unwirksam sind

Betriebsvereinbarung
Hierbei handelt es sich um schriftliche Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Regelung bestimmter Themen innerhalb des Betriebes. Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitgeber sowie Betriebsräte bei der Formulierung und Überprüfung der Betriebsvereinbarung.

Abmahnung
Dies stellt eine Maßnahme des Arbeitgebers aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens seitens des Arbeitnehmers dar. Eine Abmahnung ist in den meisten Fällen die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Als Arbeitnehmer sollten Sie auf eine Abmahnung unbedingt reagieren, da diese oftmals der Vorbereitung auf eine Kündigung dient. Lassen Sie die Abmahnung deshalb stets von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen und ggf. eine Gegendarstellung formulieren.

Abfindung
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie bei Verlust des Arbeitsplatzes einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Grundsätzlich ist dies aber nicht richtig, denn eine Abfindung muss in der Regel verhandelt werden. Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Aspekte sollten sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber fachmännisch beraten lassen. Mit Erfahrung und Verhandlungsgeschick unterstütze ich Sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht kompetent und professionell.

Lohn
Als Arbeitnehmer steht Ihnen für Ihre erbrachte Arbeitsleistung eine Vergütung zu. Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Lohn bzw. kein Gehalt zahlt, so stehen Ihnen verschiedene Rechte sowie Möglichkeiten für die Durchsetzung zur Verfügung. Dazu gehören auch eine verspätete Lohnauszahlung und Lohnentgeltfortzahlung

Überstunden
Eine pauschale Überstundenregelung im Arbeitsvertrag ist nicht zulässig. Für den Arbeitnehmer muss klar ersichtlich sein, wie viele Überstunden er für seine Vergütung zu leisten hat. Hierbei muss auf eine mögliche Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag geachtet werden, die mindestens 3 Monate gültig ist

Kündigung (betriebsbedingt, verhaltens- und personenbedingt)
Bei einer Kündigung besteht eine Frist von 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage, die für jede Art von Kündigung gilt. Das Arbeitsverhältnis ist in jedem Fall beendet, sofern der Arbeitnehmer diese Frist verstreichen lässt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich deshalb innerhalb weniger Tage bei Rechtsanwältin Frau Havranek melden, um die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Als Arbeitgeber empfiehlt sich eine vorherige Rechtsberatung, da eine Kündigung eine sorgfältige Vorbereitung erfordert.

Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
Insbesondere Arbeitnehmer müssen bei einem Aufhebungsvertrag vorsichtig sein und diesen nicht zu voreilig unterschreiben, sondern am besten zunächst rechtlich überprüfen lassen. Der Aufhebungsvertrag dient der Regelung aller gegenseitigen Ansprüche, weshalb eine besondere Sorgfalt bei der Formulierung erforderlich ist. Als Rechtsanwältin biete ich Ihnen eine umfassende Beratung an, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Kompass

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht – bei sämtlichen Rechtsfragen an Ihrer Seite

Was ist der Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz schränkt die freie Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers ein. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Gesetz festgelegt sind, dem Arbeitnehmer kündigen kann. Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Kündigungsschutz und dem besonderen Kündigungsschutz.

Allgemeiner Kündigungsschutz: Dieser Kündigungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, solange es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis seit weniger als sechs Monaten besteht.

Besonderer Kündigungsschutz: Der besondere Kündigungsschutz gilt für besondere Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte, etc.). Bei dem besonderen Kündigungsschutz ist die Betriebsgröße nicht von Bedeutung. Noch mehr Informationen zur Kündigung im Allgemeinen finden Sie hier.

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